
Corona Status
Ab 0403.2022 gilt eine neue Verordnung für das Land Hessen.
Die wesentliche Änderung für die Golfer ist wie folgt:
In Sportstätten ist die Sportausübung grundsätzlich zulässig. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel. Dies gilt auch für Umkleiden und Duschen.
Im Freien ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.
In der Gastronomie gilt die 3-G Regel.
Hier finden Sie detaillierte Antworten zu der Frage:
Was ist im Sport in Hessen derzeit möglich
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/