Platz- und Hausordnung
A. Platz- und Abspielrecht
- Spieler ohne Platzreife dürfen auf gar keinen Fall ohne Golflehrer den Platz bespielen! Platzrecht haben nur nutzungsberechtigte Mitglieder mit HCPI/PR und Gästespieler anderer anerkannter Golfclubs mit HCPI/PR. Gastspieler haben vor Bespielen der Golfanlage ihren Mitgliedsausweis vorzulegen und das Greenfee zu zahlen.
- Einzelspieler haben kein Platzrecht. Wochentags Zweier vor Dreier vor Vierer. An Wochenenden (ab Freitag 12 Uhr) und Feiertagen vorrangig Vierer. Gegebenenfalls werden kleine Spielgruppen zu Vierern zusammengelegt.
- Es darf nur von Tee 1 / Tee 10 (entsprechend der Buchung) abgespielt und die Runde nicht abgekürzt werden. Alle Spieler sind angehalten, die Verhaltensregeln und Aushänge zu beachten. Ein Flight, der seinen Platz in der Runde nicht behauptet und mehr als ein Loch hinter dem vor ihm spielenden zurückbleibt, muss den Nachfolgenden das Durchspielen erlauben. Spieler, die einen Ball suchen (max. 3 min), sollten durchspielen lassen, bevor sie mit der Suche beginnen. Wer zurückgeht, muss durchwinken.
- Vor Turnieren besteht Abspielmöglichkeit bis jeweils eine halbe Stunde vor der offiziellen Startzeit vom 1. Abschlag (Ausnahme: Sonderspiele).
- Herren müssen von Gelb oder Blau, Damen von Rot oder Orange abschlagen.
- Reservierte Abschlagszeiten sind zu beachten. Gebuchte Abschlagszeiten von Einzelspielern sind spätestens im Verhinderungsfall am Vortag abzusagen.
B. Wintergrüns
Sobald die Fahne auf den Wintergrüns gesteckt ist, ist das Bespielen und Betreten der Sommergrüns strengstens untersagt. Sobald die Abschlagsmarkierungen auf den Winterabschlägen sind, ist das Bespielen und Betreten der Sommerabschläge untersagt.
C. Sonstiges
- Jeder Spieler ist für seinen Schlag verantwortlich. Jegliche Haftung des Betreibers für Schäden, die mit dem Betrieb der Golfanlage in Zusammenhang stehen, ist ausgeschlossen.
- Das Betreten der Teichfolien ist strengstens untersagt.
- Das Befahren des PKW-Parkplatzes mit Golfcarts ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. Das Be- und Entladen der Golfcarts darf ausschließlich nur auf dem Golfcarts-Parkplatz erfolgen. Golfcartbenutzung nur ab 18 Jahre.
- Die Durchfahrt mit PKW zur Driving-Range und zum Clubhaus ist untersagt.
- Den Anweisungen des Rangers bzw. bevollmächtigten Personen ist Folge zu leisten.
D. Verhalten auf dem Golfplatz
- Niemand darf behindert oder gefährdet werden.
- Zügig spielen.
- Grüns und Umfeld sofort nach dem Einlochen in Richtung zum nächsten Abschlag verlassen.
- Caddywagen/Golfcarts werden vor dem Betreten der Grüns in Richtung zum nächsten Abschlag abgestellt. Auch nicht mit Caddy zwischen Grünbunker und Grün fahren.
- Jeder Spieler muss mit eigener Golftasche spielen.
- Bei Probeschwüngen sind Divots zu vermeiden. Keine Probeschwünge auf den Abschlägen. Keine Probeschwünge in Richtung anderer Personen.
- Bunker harken und nur auf der flachen Seite betreten und verlassen. Harke verbleibt im Bunker.
- Einschlaglöcher auf Grüns und Vorgrüns müssen beseitigt werden. Eine Pitchgabel ist bei sich zu führen.
- Ausgeschlagene Rasenstücke außerhalb der Abschläge wieder einsetzen und festtreten, auf den Abschlägen mit Sand/Saatgutgemisch auffüllen und festtreten.
- Der Flaggenstock muss auf dem Grün behutsam abgelegt werden.
- Die Anlage ist mit entsprechender Golfkleidung und Golfschuhwerk zu bespielen. Shorts, Badebermudas, Tops, Leggings, Radlerhosen, Jogging-Anzüge, Bluejeans o. ä. sind als Kleidung beim Golfspielen nicht erwünscht.
- Während des Spiels immer Rücksicht auf Spaziergänger, Radfahrer und Pflegepersonal nehmen.
- Abfälle bitte ausschließlich in Abfallbehälter werfen oder mitnehmen.
- Das Mitnehmen und Spielen mit Range-Bällen auf der Golfrunde ist untersagt. Rangebälle und Balleimer sind Eigentum der Golfpark Idstein GmbH und das Lagern in Caddieschranken ist nicht erlaubt.
- Aus Rücksicht auf ihre Mitspieler ist äußerste Ruhe auf der gesamten Golfanlage zu halten.
- Das Rauchen auf dem Golfplatz ist verboten, es sei denn, Sie führen einen Aschenbecher mit sich.
E. Haftungsklausel
Jeder Spieler, der gegen diese Bestimmungen verstößt, muss damit rechnen, mit Platzsperre, Turniersperre oder Buchungssperre belegt zu werden.
Der Eigentümer/Betreiber haftet nur für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Änderungen und/oder Ergänzungen bleiben vorbehalten.
Der Eigentümer & Betreiber
Golfpark Idstein GmbH