Golfanlagen dürfen wieder öffnen

Die Landesregierung hat die geänderte Verordnung, die seit dem 05.11. in Kraft ist, wiederum verändert. Demnach ist es ab sofort auch für uns Golfer wieder möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf unserer Golfanlage Sport zu treiben.

 

Die bereits gebuchten Startzeiten bleiben bestehen.

Online Buchung ab sofort möglich:

•    2er Flights
•    9-Loch buchbar
•    E-Carts ausschließlich für 1 Person oder mit Beifahrer aus dem eigenen Hausstand

 

Weiterhin sind folgende Links zu beachten:

https://www.golfpark-idstein.de/fileadmin/content/2-A2004846_Leitlinien_A4.pdf

https://www.golfpark-idstein.de/sport/regularien/sonderplatzregeln-corona/

 

Link zu Hessen.de

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/corona-verordnung-zum-sport-und-zum-musik-und-kunstunterricht-gelockert-0